Einlagen
Einlagen – so individuell wie Sie selbst
Egal ob für elegante Pumps, Ballerinas oder Ihren Sport- oder Sicherheitsschuh. Wir helfen Ihnen dabei die Körperstatik zu verbessern, Ihre Schmerzen zu lindern und das Wohlge(h)fühl zu steigern.
Bei Einlagen für Sicherheitsschuhe ist zu beachten
Die Neuregelung der BGR 191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass andere als die vom Schuhhersteller geprüften Einlagen in den Schuhen verwendet werden und festgelegte Eigenschaften wie Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappen erhalten bleiben.
Um Ihre orthopädischen Einlagen für Sicherheitsschuhe erstmalig zu beantragen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Das folgende Formular muss durch Ihren orthopädischen Facharzt ausgefüllt werden
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Formularen benötigen Sie einen von uns ausgestellen Kostenvoranschlag für den Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung). Dieser kann per E-Mail angefordert werden.
Bei Folgeversorsorgungen folgendes Formular
Auf was muss ich beim Kauf von Sicherheitsschuhen achten?
Um Ihre orthopädischen Einlagen in Sicherheitsschuhe legen zu können, muss auf dem Schuh die Bezeichnung “ BGR191 „abgebildet sein. Sicherheitsschuhe ohne diese Bezeichnung sind NICHT für Einlagen oder Schuhzurichtungen zertifiziert.
Erfragen Sie zusätzlich bei Ihrem Arbeitgeber, welche Sicherheitsklassifizierung ( S1 S2 S3 ) Sie benötigen.